Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 17. August 2026
Entwurf — juristische Prüfung steht aus
Dieser Text ist vorbereitet, aber noch nicht durch eine Kanzlei geprüft. Er ist deshalb von der Suche ausgenommen. Offene Punkte sind im Text mit [PRÜFEN] gekennzeichnet.
Diese Bedingungen gelten für Verträge über den Kauf von DiKAS-Kassensoftware mit Kunden in der Schweiz. Vertragspartner ist Weidev GmbH, Dorf Zellhub 1 1/2, 84307 Eggenfelden, Deutschland.
1. Gegenstand
Gegenstand ist die einmalige, zeitlich unbefristete Überlassung der DiKAS-Kassensoftware im erworbenen Paketumfang. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Abonnement. Nach vollständiger Zahlung besteht kein weiterer Zahlungsanspruch für die Nutzung der erworbenen Programmversion.
2. Zustandekommen des Vertrags
Die Darstellung auf dieser Website ist kein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung schriftlich oder in Textform bestätigen.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive der schweizerischen Mehrwertsteuer von derzeit 8,1 %. [PRÜFEN] Ob die Mehrwertsteuer von uns in Rechnung gestellt wird oder Sie als Leistungsempfänger die Bezugsteuer selbst abrechnen, richtet sich nach unserer Registrierung und wird auf der Rechnung ausgewiesen.
Die Zahlung wird mit Rechnungsstellung fällig, zahlbar innert 30 Tagen ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Nutzungsrecht
Sie erhalten ein einfaches, nicht ausschliessliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die Software im eigenen Betrieb zu nutzen. Das Recht umfasst die Nutzung auf beliebig vielen Geräten innerhalb des erworbenen Standorts. Für weitere Standorte ist je Standort eine eigene Lizenz erforderlich.
Nicht gestattet sind Weitervermietung, Unterlizenzierung sowie die Überlassung an Dritte zur Nutzung im deren Betrieb. Eine Übertragung der Lizenz beim Verkauf des Betriebs ist nach vorheriger Anzeige zulässig.
5. Software-Pflege
Im Kaufpreis sind Programmaktualisierungen für zwölf Monate ab Lieferung enthalten. Danach kann eine Software-Pflege zu 15 % des Kaufpreises je Jahr abgeschlossen werden. Die Pflege ist freiwillig. Ohne Pflege bleibt die zuletzt gelieferte Programmversion unbefristet nutzbar; es entfallen lediglich neue Versionen und der Support.
6. Mitwirkung des Kunden
Sie stellen die für den Betrieb erforderliche Hardware, Netzwerkanbindung und Stromversorgung bereit und sorgen für regelmässige Datensicherungen. Wir unterstützen Sie dabei mit den in der Software enthaltenen Sicherungsfunktionen.
7. Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass die Software die in der Produktbeschreibung und im Handbuch genannten Eigenschaften aufweist. Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Wir beheben Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Kaufpreis.
9. Aufzeichnungen und Aufbewahrung
Die Software unterstützt eine Aufbewahrung im Sinne der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) und des Obligationenrechts durch unveränderliche Journale, Zeitstempel und Exporte. Die Pflicht zur ordnungsgemässen Buchführung und Aufbewahrung bleibt beim Kunden. Eine Zusicherung, dass die Nutzung der Software allein die Erfüllung dieser Pflichten bewirkt, ist damit nicht verbunden.
10. Schlussbestimmungen
[PRÜFEN] Anwendbares Recht und Gerichtsstand werden mit der rechtlichen Freigabe festgelegt. Vorgesehen ist die Anwendung schweizerischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts bei Verträgen mit Kunden in der Schweiz.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.